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Europa fördert Partnerschaft

Das Partnerschaftsprinzip in der EU-Förderung dient dazu, die Transparenz von Entscheidungen und die Effizienz der Förderung zu erhöhen. Danach begleiten Partner der Zivilgesellschaft, Wirtschafts- und Sozialpartner und einschlägige Behörden die EU-Förderprogramme von der Vorbereitung bis zum Abschluss.

Begleitausschüsse EFRE/JTF und ESF

Die Begleitausschüsse (BGA) sind die Gremien, in denen die berufenen Partner, Behörden und weitere mit der Umsetzung befasste Stellen zusammenarbeiten. In Sachsen gibt es derzeit vier Begleitausschüsse: für die Programme ESF, ESF Plus, EFRE sowie EFRE/JTF.

Aufgabe der Begleitausschüsse ist es, über die Umsetzung der Programme und die Qualität der Förderung zu wachen.

Die genauen Aufgaben der Begleitausschüsse können hier in Artikel 40 der Dachverordnung (EU) 2021/1060 nachgelesen werden. Diese EU-Verordnung bildet die Grundlage der Förderung für die Förderperiode 2021 bis 2027.

Für die Förderperiode 2014 bis 2020 sind die Aufgaben hier vor allem in Artikel 110 Dachverordnung (EU) Nr. 1303/2013 zu finden.


Den Begleitausschüssen gehören an:

Icon Wirtschaft / Arbeitgeber

Wirtschaft / Arbeitgeber

Icon Arbeitnehmer

Arbeitnehmer

Icon Kommunale Vertreter

Kommunale
Vertreter

Icon Soziales

Soziales

Icon Bildung

Bildung

Icon Forschung / Innovation

Forschung / Innovation

Icon Grundsätze

Grundsätze

Icon Umwelt / Klima

Umwelt / Klima

Auswahlverfahren Partnerschaft

Die Auswahl der Partnerinstitutionen für den Begleitausschuss erfolgt transparent nach den Vorgaben den jeweiligen Dachverordnungen und der sogenannten delegierten Dachverordnung.

Verfahren

Phase 1 Öffentlicher Aufruf zur Abgabe von Interessensbekundungen Phase 2 Analyse und Bewertung der Bewerbungen sowie ggfls. Nachfassaktion Phase 3 Berufung der Partner als Mitglieder der Begleitausschüsse Phase 4 1. Sitzung Konstituierung der Begleitausschüsse
Phase 1 Öffentlicher Aufruf zur Abgabe von Interessensbekundungen Phase 2 Analyse und Bewertung der Bewerbungen sowie ggfls. Nachfassaktion Phase 3 Berufung der Partner als Mitglieder der Begleitausschüsse Phase 4 1. Sitzung Konstituierung der Begleitausschüsse

Kriterien

  • Relevanz des Interessenträgers
  • Repräsentativität des Interessenträgers
  • Kompetenz
  • Fähigkeit zur aktiven Teilnahme
  • Angemessenes Repräsentationsniveau der Interessengruppe
  • bei Stellen der Zivilgesellschaft:
    - geografischer und thematischer Geltungsbereich, Verwaltungskapazität, Fachwissen und innovative Ansätze
    - beträchtliche Betroffenheit
Zwei Comic-Menschen schütteln sich die Hände vor einem Dokument im Hintergrund

Europäischer Verhaltenskodex für Partnerschaften

Der Europäische Verhaltenskodex für Partnerschaften liegt der gesamten Begleitung der jeweiligen Programme zugrunde. Die Verordnung konkretisiert die Kriterien der Partnerauswahl, die formalen Bedingungen und Grenzen der Beteiligung.

Die Verordnung gilt auch für die Förderperiode 2021 bis 2027 gemäß Artikel 8 Absatz 4 Dachverordnung (EU) 2021/1060.

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